Leistungen Verträge Auftraggeber Nutzungsrechte Angebote Preise Datenschutz Kündigung Vertrag Angebot Promotion Werbeformen Präsentation Photographie Grafikdesign Objektdesign Kunst Journalismus
Harald Schendera, Händelstraße 19, 92637 Weiden, nachfolgend Schendera genannt, stellt dem Auftraggeber seine Leistungen zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form mit Schendera, die unten stehende Leistungen betreffen. Der Auftraggeber erkennt die AGB bei Auftragserteilung an. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Die von Schendera zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem, einem Vertrag zu Grunde liegenden Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
In der Regel erbringt Schendera folgende Dienstleistungen: Konzeption, Produktion, Veröffentlichung, Promotion, Administration, Aktualisierung und Automatisierung von Internet- und anderen digitalen Anwendungen, Präsentationen, Werbeformen und Darstellungen in Text, Bild, Ton und Animation; Programmierung im Bereich Internet und Präsentation; Photographie, Grafikdesign, Objektdesign, Kunst, digitale Bildbearbeitung, Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Projektleitung, Recherche, Beratung, Schulung, allgemeiner Service; Vermittlung im Bereich Informationstechnologie, Gestaltung, Internet, Journalismus, Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; allgemeiner EDV-Service, z.B. Digitalisierungen, Datenträgererstellung etc. sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.
Leistungen von Schendera bestehen üblicherweise aus einer Entwurfsphase / Vorbereitungsphase und einer Umsetzungsphase. Für jede der beiden Phasen schlüsselt Schendera die Preise im Angebot getrennt auf. Die Freigabe durch den Auftraggeber markiert das Ende der Entwurfsphase / Vorbereitungsphase und den Beginn der Umsetzungsphase.
Die Haftung von Schendera bei mangelhafter Leistung und für die Nichterbringung vertraglicher Leistungen orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen.
Schendera übernimmt keine Haftung bei Störungen innerhalb des Internets, bei Ausfall von Systemen auf Grund höherer Gewalt oder bei Schäden und Nachteilen, die Auftraggebern durch Drittanbieter, Sub- oder Fremdauftragnehmern entstehen.
Schendera übernimmt keine Gewähr und Garantie für die richtige Wiedergabe oder eine identische Darstellung von Internet- und anderen Präsentationen bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, es sei denn, es fällt Schendera grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet Schendera nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird von Schendera nicht übernommen.
Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe in den erstellten Produkten (z.B. Programmcode, Verzeichnisstrukturen) vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.
Für Ausfälle im Internet (z.B. Serverausfälle) kann Schendera nicht haftbar gemacht werden.
Schendera prüft die erstellten Produkte auf ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, jedoch nur der beiden durchschnittlich und allgemein meistgenutzten. Ausschließlich diesbezügliche Fehler im Design, die dazu führen, dass die Programme, Internet- und anderen Präsentationen nicht ausführbar sind, werden von Schendera bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile davon fehlerhaft sind. Schendera erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung.
Einträge in Internetsuchmaschinen erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber. Es kann keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für Schendera entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von Schendera. In einem solchen Fall erhält Schendera die Möglichkeit der Nachbesserung.
Schendera prüft Datenträger, Dateien und Programme vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktueller Antivirensoftware auf Computerviren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet und von Datenträgern kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schendera kann Dienstleistungen oder die gesamte oder Teilproduktion für einen Auftrag von Sub- oder Fremdunternehmen erbringen lassen. Es gelten dann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sub- oder Fremdunternehmers.
Schendera überträgt sämtliche nach deutschem Recht übertragbaren Nutzungsrechte an seinen im Rahmen eines Vertrags gefertigten Produkten und Werken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt auf den Auftraggeber, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Umgestaltung.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt exklusiv, jedoch mit folgender Ausnahme: Schendera ist berechtigt, im Auftrag erstellte Produkte und Werke zum Zwecke der Dokumentation seiner Arbeit zu publizieren (z.B. Screenshots und Projektbeschreibungen im Internet und anderen Medien).
Die Rechte an Skripten und Programmcodes (z.B. JavaScript, Perl, PHP, CGI- oder Java-Programmen) verbleiben bei Schendera, soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt sind oder im Eigentum Dritter stehen.
Schendera ist berechtigt, im Auftrag erstellte Produkte, Werke und Dienstleistungen als Referenzen gegenüber Dritten zu nennen.
Schendera behält sich das Recht vor, seine Auftragsprodukte angemessen und für jedermann kenntlich zu kennzeichnen (Logo, Urheberhinweis) sowie bei Internetprojekten einen sichtbaren Link auf seine Web Site zu setzen. Die Nennung des Namens kann auch an einer allgemeinen Stelle (z.B. Impressum) erfolgen.
Im Falle von Änderungen und Umgestaltungen an Produkten und Werken kann Schendera verlangen, dass alle Kennzeichnungen, die auf ihn verweisen, entfernt werden, sofern die Entfernung mit vertretbarem Aufwand möglich ist (z.B. im Internet).
Für Weitergabe, Weiterverkauf oder anderer als im Vertrag vereinbarten Verwendung von im Auftrag erbrachten Leistungen ist keine schriftliche Zustimmung von Schendera notwendig.
Alle Angebote von Schendera sind freibleibend und unverbindlich und gelten für die Dauer von vier Wochen. Alle Angebote von Schendera sind für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Behörden bestimmt. Alle Preisangaben in Angeboten von Schendera sind Nettopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet. Ausnahmen sind Angebote, in denen ausdrücklich Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt werden.
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Auch bei Nichtverwendung einer verlangten Leistung wird eine Rechnung fällig.
Bei Dienst- und Werkverträgen sowie bei Aufträgen, die einen Netto-Auftragswert von EUR 1000 überschreiten, ist Schendera berechtigt, angemessene Abschlags- und Vorauszahlungen zu fordern. Hierfür beträgt das Zahlungsziel sieben Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt die Zahlungen ein, oder eine Bank lässt die Zahlungen zurückgehen, ist Schendera zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ist Schendera berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu sieben Prozent über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen und Mahngebühren einzufordern.
Bis zur Zahlung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von Schendera und können bei Nichtzahlung sechs Wochen nach Rechnungsstellung zurückverlangt oder ohne weitere Ankündigung von Schendera zurückgenommen werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Schendera gelieferte Leistung bei Nichtzahlung sechs Wochen nach Rechnungsstellung ohne weitere Ankündigung wieder in den Besitz von Schendera übergeht und Schendera das volle Zugriffsrecht auf diese Leistung erlangt, wenn Schendera diese Vorgehensweise für erforderlich hält. Die hierfür notwendigen Zugriffe (z.B. auf Server und Internetverzeichnisse des Auftraggebers) werden ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet und unterstützt.
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienstedatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Schendera ist berechtigt, dem Auftraggeber weitere Leistungen anzubieten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungskopien jeglicher Daten zu verwahren, die zur Nutzung überlassen worden sind. Schendera wird seinerseits die Daten regelmäßig sichern. Sollte dennoch ein Datenverlust bei Schendera eintreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zur Wiederherstellung notwendigen Daten und Unterlagen erneut kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören und auszuwerten. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
Schendera prüft nicht, ob vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild-, Text- oder sonstiges Material frei von Rechten Dritter ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. Schendera kann für entsprechende Verstöße nicht haftbar gemacht werden.
Schendera verpflichtet sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge beim Auftraggeber, die ihm während eines Vertragsverhältnisses anvertraut werden oder sonstwie bekannt werden, jedermann gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dazu gehören neben Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen auch die persönlichen Verhältnisse der Mitarbeiter und Geschäftsführer. Schendera wird durch geeignete Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers unterlassen.
Diese Verpflichtung gilt gegenseitig auch für den Auftraggeber und besteht auch nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses fort.
Bei Stornierung oder Kündigung eines Auftrages durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Leistung wird die bis zu diesem Zeitpunkt für den Auftrag aufgewendete Zeit mit einem Netto-Stundensatz von EUR 40 berechnet. Sollte diese Berechnung über dem vertraglichen Netto-Gesamtauftragswert liegen, wird der Netto-Gesamtauftragswert berechnet. Die Übergabe einer bis dahin erbrachten Leistung ist durch die besondere Art des Produktes nicht immer möglich und kann nicht eingefordert werden. Bei Möglichkeit erfolgt eine Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung auf freiwilliger Basis.
Befindet sich ein Projekt zum Zeitpunkt der Kündigung noch in der Entwurfsphase / Vorbereitungsphase oder im ersten Drittel der Umsetzungsphase, gehen die Nutzungsrechte an den bis dahin entstandenen Arbeitsergebnissen (z.B. Entwürfe) nicht wie bei Fertigstellung des Auftrags für alle Nutzungsarten ohne zusätzliche Kosten auf den Auftraggeber über. Vielmehr muss der Auftraggeber die Nutzungsrechte für die ursprünglich gewünschte Nutzungsart (z.B. Web Site in HTML) von Schendera erwerben, wenn er das Projekt ohne Schenderas Beteiligung mit dessen Entwürfen und Arbeitsergebnissen fortsetzen möchte. Den Preis für diese Nutzungsrechte legt Schendera bereits im Angebot fest. Mit dem Erwerb der Nutzungsrechte für die eine Nutzungsart sind alle anderen Nutzungsarten mit abgegolten, und es gelten die Bestimmungen des Abschnittes Nutzungsrechte.
Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte negativ darstellen oder fremdenfeinliche Inhalte haben oder die Schendera in wirtschaftlicher oder sonst einer Weise Schaden zufügen, werden nicht ausgeführt oder können nach Kenntniserlangung von Schendera sofort fristlos gekündigt werden. Erbrachte Leistungen werden in diesem Fall wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.
Sollte sich erst bei der Erarbeitung eines verlangten Produktes herausstellen, dass die Umsetzung in der verlangten Form nicht möglich ist oder überdurchschnittlich mehr Aufwand als vereinbart erfordert oder sollte der Auftraggeber nach Vertragsbeginn den Auftrag ändern, wird der Auftrag erneut verhandelt. Sollte kein neuer Vertrag zu Stande kommen, wird die bis dahin erbrachte Leistung wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen AGB und allgemeinen Vereinbarungen.
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Gerichtsstand ist Weiden.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine vertragliche oder rechtliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht.
Zuletzt aktualisiert am 17.2.2010.